Leistungen

Wir behandeln überwiegend nach dem Bobath-Konzept, einem interdisziplinären, bewegungstherapeutischen Ansatz zur Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen aufgrund neurologischer Erkrankungen. Unser Ziel ist die Wiederherstellung, Verbesserung oder der Erhalt motorischer Fähigkeiten, um Ihnen eine größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen. Die Behandlungsziele stimmen wir individuell mit Ihnen ab und überprüfen und passen sie im Behandlungsverlauf entsprechend an.
Wir bieten an:
– allgemeine Krankengymnastik (KG)
– Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis nach Bobath (KG-ZNS)
– klassische Massagetherapie (KMT)
– manuelle Lymphdrainage (MLD, 30/45/60 Minuten)
– Wärmetherapie (Heißluft) (HL)
– Kältetherapie (KT)
– Hausbesuche (HB)
Gesetzlich Versicherte
Wir sind verpflichtet, Ihr Rezept auf Korrektheit zu überprüfen.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Für eine Heilmittelverordnung fällt üblicherweise eine Zuzahlung an, die Sie möglichst bereits bei Behandlungsbeginn begleichen sollten. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte und einen eventuellen Befreiungsausweis mit.
Zuzahlungen
Für Versicherte mit einer gesetzlichen Krankenkasse fällt üblicherweise eine pauschale Zuzahlung für die ärztliche Verordnung für Physiotherapie an: 10,00 Euro Rezeptblattgebühr plus zehn Prozent der jeweiligen Behandlungskosten.
Für diese Zuzahlung gilt eine jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, die für alle Zuzahlungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens geleistet werden müssen. Lassen Sie sich bei Fragen hierzu gerne bei Ihrer Krankenkasse beraten und eventuell von weiteren Zuzahlungen befreien. Minderjährige sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Privatversicherte
Die Vergütungen für Behandlungen werden direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder private Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden.